Die Kläger verlangen von den Beklagten Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens wegen eines Verkehrsunfalls vom 18. Mai 1995, bei dem das von dem Kläger gefahrene Kraftfahrzeug der Klägerin Totalschaden erlitt. Der Kläger, der seinerzeit als Außendienstleiter auf Provisionsbasis tätig war, wurde erheblich verletzt.
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