So auch BGH v. 13.5.1953, VRS 5, 327 = BGHZ 10, 18 (Umschulung dann, wann sie zumutbar ist, eventuell Schulungsstätte für Schwerbehinderte); BGH v. 3.7.1972, VRS 23, 331 = VersR 1962, 1100 (Aufnahme einer Arbeit außerhalb des Wohnortes).
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