Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 und zu 2 gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. September 2015 wird zurückgewiesen.
I
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein eingescanntes und in Form einer PDF-Datei als Anhang zu einer E-Mail übersandtes Zustimmungsverweigerungsschreiben dem Schriftlichkeitserfordernis des §
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