Das Amtsgerichts hat den Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit der Sprungrevision, mit der er unter näherer Darlegung die Verletzung materiellen Rechts rügt und die Aufhebung des angefochtenen Urteils insgesamt erstrebt. Die Sachrüge ist allgemein erhoben worden.
Die Revision hat zumindest vorläufig Erfolg.
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