A.
Die Beschwerdeführerin ist aufgrund eines Briefes, den sie an ihren in Strafhaft sitzenden Bruder gerichtet hatte, wegen Beleidigung von Strafvollzugsbeamten verurteilt worden.
I.
1. Die Beschwerdeführerin, damals Studentin der Rechtswissenschaft, war von ihrem in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn inhaftierten Bruder brieflich über Vorkommnisse in der Haftanstalt informiert worden, die ihn so belasteten, daß er Selbstmordabsichten andeutete. Die Beschwerdeführerin antwortete ihm mit einem Brief, in dem es unter anderem hieß:
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