OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1993 - Aktenzeichen 13 U 41/93
DRsp Nr. 1995/3869
Schwergängigkeit des Schaltgetriebes als Mangel
»Dem Stand der Technik, der Maßstab für die Fehlerfreiheit sein soll, entspricht ein Mittelklassefahrzeug dann nicht, wenn es mit einem schwergängigen Schaltgetriebe ausgestattet ist.«