Sonstige Schadenspositionen

Autoren: Bildstein/Meyer

Für vom Arbeitgeber geleistete Lohnfortzahlung kann dieser Regress beim Schadensersatzpflichtigen nehmen (§ 17 Abs. 2 SG).

Nach der Sozialgesetzgebung erbrachte Leistungen von Versicherungsträgern sind grds. nicht regressfähig.