Todesfallkosten

Autoren: Bildstein/Meyer

Die Hinterbliebenen können die Beerdigungskosten fordern gem. § 12 SG.

Leistungen des Sozialversicherungsträgers, insbesondere Sterbegeld, wird angerechnet; jedoch haben diese Träger keinen Regressanspruch.

Den Hinterbliebenen steht kein eigener Schmerzensgeldanspruch zu. Liegt jedoch seitens des Unfallverursachers grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, kann nach § 26a des dänischen Schadensersatzgesetzes von den der getöteten Person sehr nahestehenden Person eine Entschädigung verlangt werden. Die Rechtsprechung legt diese regelmäßig bei 100.000 DKK (13.423 Euro) fest, und zwar an jede Person, die der getöteten Person sehr nahestand.

Darüber hinaus kommt bei Unfällen mit Todesfolge nach § 14a SG ein Übergangsbetrag von über 179.000 DKK (24.026 Euro) (Stand 2022) für überlebende Ehepartner oder Lebensgefährten oder andere Personen in Betracht, wenn besondere Umstände hierfür sprechen.