Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 16.06.1993 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.733,90 DM nebst 4 % Zinsen aus 3.579,10 DM seit dem 11.06.1992 und aus weiteren 154,80 DM seit dem 09.03.1993 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %, diejenigen der Berufung der Kläger zu 75 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache nur zum Teil Erfolg.
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