VGH Bayern, vom 11.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 11 B 96.2232
Straßenverkehrsrecht - Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer MPU bei einmaliger/erstmaliger Trunkenheitsfahrt
BVerwG, Beschluß vom 10.12.1996 - Aktenzeichen 11 B 95.96
DRsp Nr. 2007/3978
Straßenverkehrsrecht - Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer MPU bei einmaliger/erstmaliger Trunkenheitsfahrt
Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mit einem Blutalkoholgehalt von 2,32 Promille am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen in der Regel berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, so daß die Straßenverkehrsbehörde - auch bei einem sog. Ersttäter - gemäß § 15b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2StVZO die Vorlage des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen kann.