VG Potsdam, vom 14.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 881/07
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Straßenverkehr als Radfahrer
BVerwG, Urteil vom 21.05.2008 - Aktenzeichen 3 C 32.07
DRsp Nr. 2008/13201
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Straßenverkehr als Radfahrer
»Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus.«