1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 25.650,- EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Abwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages.
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