I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen fahrlässigen Fahrens unter Alkoholeinfluss zu einer Geldbuße von 500 EURO verurteilt" und außerdem ein Fahrverbot von drei Monaten gegen den Betroffenen festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die formelle und die materielle Rüge erhoben wird. Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben.
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Betroffene am 7. Dezember 2001 gegen 2.10 Uhr in Herten mit seinem Kleinkraftrad die Klausenburger Straße und die Stefan-Ludwig-Roth-Str. befahren hat. Die ihm um 4.29 Uhr entnommene Blutprobe ergab 0,93 o/oo Blutalkoholgehalt.
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