OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.03.2019
16 U 57/18
Normen:
StVG § 7;
Fundstellen:
NJW-RR 2019, 601
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 20.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 363/17

Umfang der Betriebsgefahr eines PKWHaftung bei einem berührungslosen Unfall eines Radfahrers

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.03.2019 - Aktenzeichen 16 U 57/18

DRsp Nr. 2019/5892

Umfang der Betriebsgefahr eines PKW Haftung bei einem berührungslosen Unfall eines Radfahrers

Weicht ein Radfahrer wegen eines entgegenkommenden PKW von dem befestigten Radweg auf den unbefestigten Seitenstreifen aus und stürzt er beim Wiederauffahren auf den Radweg, ist der Unfall der Betriebsgefahr des PKW zuzurechnen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2 sowie die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 20. Februar 2018, Az. 1 O 363/17, werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 12.436,55 € festgesetzt (Berufung der Beklagten zu 2: 6.138,27 €; Anschlussberufung des Klägers: 6.298,28 €).

Normenkette:

StVG § 7;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, Feststellung der künftigen Ersatzpflicht und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.

a) b) c) d)