I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 8. Mai 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az.
1. Die Beklagten werden auf ihr Teilanerkenntnis als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.219,96 € zu zahlen.
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