Umfang der Rechtskraft eines Urteils betreffend den Ersatz von Stationierungsschäden; Einhaltung der Ausschlußfrist
BGH, Urteil vom 23.11.1972 - Aktenzeichen III ZR 32/69
DRsp Nr. 1994/5671
Umfang der Rechtskraft eines Urteils betreffend den Ersatz von Stationierungsschäden; Einhaltung der Ausschlußfrist
1. Die Rechtskraftwirkung eines über die Verpflichtung zum Ersatz von Stationierungsschäden ergangenen Feststellungsurteils bezieht sich nur auf die dabei zugrunde gelegten Forderungen. 2. Hinsichtlich weiterer Forderungen hat der Kläger die Einhaltung der geltenden Ausschlußfristen (hier: Art. 8 Abs. 6 FinVertr.) gesondert darzulegen.