LG Hannover, vom 28.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 293/04
Unfall auf Geschäfts- oder Privatfahrt - Abgrenzungskriterien
OLG Celle, Urteil vom 20.12.2005 - Aktenzeichen 14 U 138/05
DRsp Nr. 2006/740
Unfall auf Geschäfts- oder Privatfahrt - Abgrenzungskriterien
»1. Hatte der Unfallgeschädigte zunächst erklärt, dass sich der Unfall auf einer Geschäftsfahrt ereignet hatte, ist er dafür beweispflichtig, dass diese Erklärung irrtümlich abgegeben wurde und § 115 Abs. 1SGB VII nicht eingreift.2. Selbst wenn anlässlich einer mehrtägigen Besuchsreise (hier: Teilnahme an einer Gaststätteneröffnung der Tochter) an einem Tag auch eine geschäftliche Unterredung an einem anderen Ort stattfand, handelt es sich bei der Heimfahrt, die an einem späteren Tag stattfand, nicht um eine betriebliche Tätigkeit i. S. von § 115 Abs. 1SGB VII.«