Unterbrechung der Verjährung bei nichtiger Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1993 - Aktenzeichen 8 U 104/92
DRsp Nr. 1995/1461
Unterbrechung der Verjährung bei nichtiger Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung
»Ist die Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung gem. § 134BGB nichtig, so führt die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch den Zessionar nicht zur Unterbrechung der Verjährung.«