BGH - Beschluß vom 22.05.2006
5 StR 578/05
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BGHSt 51, 72
DAR 2006, 462
NJ 2006, 422
NJW 2006, 2338
NStZ 2007, 177
NZV 2006, 484
zfs 2006, 528
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg,

Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens

BGH, Beschluß vom 22.05.2006 - Aktenzeichen 5 StR 578/05

DRsp Nr. 2006/19083

Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens

»Für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG reicht es aus, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich Zeitpunkt und Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.«

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Vorlegungssache betrifft die Frage, wie eine verjährungsunterbrechende Anordnung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG aktenmäßig dokumentiert sein muss.