SchlHOLG - Urteil vom 25.03.2021
6 U 48/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 20.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 257/19

Unterlassung der Verwendung von WiderrufsbelehrungenVermeintlicher Verstoß gegen verbraucherschützende InformationspflichtenAnwendung einer BereichsausnahmeZeitliche Geltung einer Bereichsausnahme

SchlHOLG, Urteil vom 25.03.2021 - Aktenzeichen 6 U 48/20

DRsp Nr. 2021/9032

Unterlassung der Verwendung von Widerrufsbelehrungen Vermeintlicher Verstoß gegen verbraucherschützende Informationspflichten Anwendung einer Bereichsausnahme Zeitliche Geltung einer Bereichsausnahme

Beim Verkauf von Wintergartenbausätzen zur Selbstmontage, die nach den individuellen Maßen und Besonderheiten des Aufstellortes gefertigt werden und dadurch nicht für andere Gebäude verwendet werden können, besteht gem. § 312g Abs. 2 Ziff. 1 BGB kein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Orientierungssätze: Kein Widerrufsrecht bei Verkauf individuell angefertigter Wintergärten zur Selbstmontage

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 20.07.2020, Az. 13 O 257/19, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Kiel ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe

I.