Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 28. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2022 ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung im Ergebnis zu Recht wiederhergestellt.
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