OLG Karlsruhe - Urteil vom 17.10.2023
12 U 12/23
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; VVG § 203 Abs. 5; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 20.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 68/22

Unwirksamkeit Prämienanpassung private KrankenversicherungBeginn Verjährungsfrist bezüglich Anspruch auf Erstattung KrankenversicherungsbeiträgeFeststellungsantrag bezüglich Unwirksamkeit zwischenzeitlich beendeter TarifUnklarheit Begründung Beitragsanpassung private Krankenversicherung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.10.2023 - Aktenzeichen 12 U 12/23

DRsp Nr. 2023/13436

Unwirksamkeit Prämienanpassung private Krankenversicherung Beginn Verjährungsfrist bezüglich Anspruch auf Erstattung Krankenversicherungsbeiträge Feststellungsantrag bezüglich Unwirksamkeit zwischenzeitlich beendeter Tarif Unklarheit Begründung Beitragsanpassung private Krankenversicherung

1. Bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung erlangt der Versicherungsnehmer die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20)2. Der Verjährungsbeginn war in diesen Fällen nicht auf Grund einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsnehmer erst nach dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) wegen der behaupteten Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen an seinen Versicherer gewandt hat.3. Zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit der Beitragsanpassung in einem inzwischen beendeten Tarif.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 20.12.2022, Az. 11 O 68/22, wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. 4.