Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides über Rentenleistungen aus einem Schadensfall
BGH, Urteil vom 18.10.1979 - Aktenzeichen III ZR 137/78
DRsp Nr. 1994/5196
Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides über Rentenleistungen aus einem Schadensfall
Ein Geschädigter kann an einem unanfechtbar gewordenen, inzwischen aber als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheid jedenfalls für die Zukunft nicht festgehalten werden, wenn nicht ganz unerhebliche Rentenleistungen noch ausstehen, die geleisteten Zahlungen den Schadensfall also noch nicht abschließend geregelt haben.