Die Verfassungsbeschwerden betreffen Briefanhaltungen im Strafvollzug.
Der Beschwerdeführer verbüßt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub, einer Tat, die er zusammen mit einem ebenfalls verurteilten Freund begangen hatte. Anfangs verbüßten beide die Strafen in der Justizvollzugsanstalt K.; im August1991 wurde der Beschwerdeführer in die Justizvollzugsanstalt S. verlegt, während sein Mittäter in der Justizvollzugsanstalt K. verblieb.
I. 1. Dem Verfahren 2 BvR 1882/92 liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 10. September 1991 richtete der Beschwerdeführer an seinen Freund und Mittäter einen Brief, der unter anderem folgende Passage enthielt:
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