Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob ein Strafgefangener es hinnehmen muß, daß mit Kosten des Verfahrens nach den §§
I.
Der Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe. In den Jahren 1987 bis 1991 beantragte er mehrfach eine gerichtliche Entscheidung gemäß §
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