Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat
OLG Köln, Beschluß vom 16.12.1999 - Aktenzeichen Ss 559/99 (B)
DRsp Nr. 2000/4354
Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat
Auch angesichts beanstandungsfreien Verhaltens des Betroffenen im Straßenverkehr kann die Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auch zwei Jahre nach der Tat rechtsfehlerfrei sei.