Die Klägerin zu 1) unterhält bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung, die den Kläger zu 2) als mitversicherte Person einschließt. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 75) zugrunde. Die Parteien streiten darüber, ob die Ansprüche auf Versicherungsschutz verjährt sind.
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