Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 9.11.2015, Az.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Klägerin 90%, die Beklagte 10%.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. IV. V. VI.
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