I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgelegt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die vom Beklagten ausgesprochene Verpflichtung, im Rahmen des Verfahrens zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis seine Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.
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