Übermüdung kann Auswirkungen auf den Haftpflichtversicherungsschutz haben über die §§ 23, 26VVG (Gefahrerhöhung). Bei ständiger Übermüdung des Fahrers ist Gefahrerhöhung bejaht worden.
Hinweis:
§ 26 Abs. 2VVG und die darin angegebene Monatsfrist zur Erhaltung des Versicherungsschutzes ist zu beachten.
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