Verwerfen eines Einspruchs wegen Nichtbeachtung einer unzulässigen Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen
BayObLG, Beschluß vom 19.11.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 272/87
DRsp Nr. 1998/9750
Verwerfen eines Einspruchs wegen Nichtbeachtung einer unzulässigen Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen
»Hat das Amtsgericht zwar in unzulässiger Weise das persönliche Erscheinen des Betroffenen angeordnet und wegen Nichtbeachtung dieser Anordnung seinen Einspruch verworfen, liegt noch nicht eine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör.«