EuGH - Urteil vom 13.07.2006
Rs C-83/05
Normen:
Richtlinie 70/156/EWG;
Fundstellen:
DAR 2006, 563
NJW 2006, 2539
NZV 2006, 552
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Verwirklichung des Binnenmarktes - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Gemeinschaftliches Verfahren für die Betriebserlaubnis - Richtlinie 70/156/EWG - Umfang - Einstufung anhand der technischen Merkmale der Fahrzeugtypen - Auswirkung auf die Einstufung der Fahrzeuge durch eine nationale Regelung der Straßenverkehrsbedingungen - Sachgebiete: Rechtsangleichung

EuGH, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen Rs C-83/05

DRsp Nr. 2006/22723

Verwirklichung des Binnenmarktes - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Gemeinschaftliches Verfahren für die Betriebserlaubnis - Richtlinie 70/156/EWG - Umfang - Einstufung anhand der technischen Merkmale der Fahrzeugtypen - Auswirkung auf die Einstufung der Fahrzeuge durch eine nationale Regelung der Straßenverkehrsbedingungen - Sachgebiete: Rechtsangleichung

»Die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in der Fassung der Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der ein Fahrzeug der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art nicht den nationalen Geschwindigkeitsvorschriften für Personenkraftwagen unterliegt, sondern den Vorschriften für Lastkraftwagen, obwohl dieses Fahrzeug aufgrund einer in Anwendung der Richtlinie ergangenen EG-Typgenehmigung als Personenkraftwagen zugelassen wurde.«

Normenkette:

Richtlinie 70/156/EWG;

Entscheidungsgründe: