VG Stade - Beschluß vom 10.06.1994 (4 B 109/5/94) - DRsp Nr. 1995/9948
VG Stade, Beschluß vom 10.06.1994 - Aktenzeichen 4 B 109/5/94
DRsp Nr. 1995/9948
Von einer rechtmäßig angeordneten Teilnahme an einem Nachschulungskursus wird auch derjenige nicht befreit, der freiwillig eine Befähigungsprüfung für eine Fahrerlaubnisklasse ablegt, die die bereits erteilte Fahrerlaubnisklasse einschließt.