Autor: Stephan Schröder |
Ein Forderungsübergang kann nur erfolgen, wenn dem Geschädigten oder dem Hinterbliebenen ein Schadensersatzanspruch zusteht, entweder aus Delikt, Gefährdungshaftung oder Vertrag (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.2004 -
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