1. Auf die Berufung des Klägers wird entsprechend dem Antrag beider Parteien das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 20. Februar 2013, Az.:
2. Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger, Eigentümer und Halter eines bei der Beklagten vollkaskoversicherten Porsche Cayenne Turbo, nimmt die Beklagte wegen eines sogenannten Vandalismusschadens an seinem Fahrzeug, der am 24./25. Juli 2011 eingetreten sein soll, auf Zahlung eines Reparaturbetrages von 14.189,30 € netto in Anspruch, der im Einzelnen der Schadenkalkulation der A. GmbH vom 24. August 2011 (Bl. 20 - 25 Bd. I d. A.) zu entnehmen ist.
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