Voraussetzungen für die Leistungspflicht in der Fahrzeugversicherung nach AKB
OLG München, Urteil vom 28.03.1958 - Aktenzeichen 8 U 1650/56
DRsp Nr. 1995/1924
Voraussetzungen für die Leistungspflicht in der Fahrzeugversicherung nach AKB
Zur Abgrenzung von Unfall-Begriff, Unmittelbarkeit der Einwirkung, Schaden aus Mißachtung einer anfänglichen Beschädigung, ungedeckter Betriebsschaden, Kühler-Schaden
Normenkette:
AKB § 12 Nr. 1 II e ;
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