I.
Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 27. Februar 2004, der der Beigeladenen die Auflassung des Bahnübergangs "Radekamp" der Strecke Hamburg-Berlin gestattet, sowie gegen den dazu unter dem 18. April 2005 erlassenen Änderungsbescheid, der eine zusätzliche Regelung über den Ausbau des Ersatzweges zu dem klägerischen Anwesen trifft. Der Bahnübergang ist seit Mai 2004 geschlossen.
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