Wertminderung

Autoren: Abatzis/Petropoulos

Ein Ersatzanspruch wird nur bei erheblicher Beschädigung des Fahrzeugs und der Gefahr einer nicht vollständigen Beseitigung des Schadens zuerkannt. Für Bagatellschäden ist eine Wertminderung nicht vorgesehen. Im Rahmen der außergerichtlichen Regulierung wird auch dann eine Erstattung allerdings häufig abgelehnt, so dass der Klageweg beschritten werden muss.

Für die Bemessung gibt es keine einheitlichen Gesichtspunkte. Maßgebend sind u.a. die Schwere des Schadens, der Typ des Fahrzeugs, das Alter, die Fahrleistung, der Wert des Fahrzeugs.