Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Klägerin begehrt die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.
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