OLG Stuttgart - Urteil vom 18.07.2011
7 U 146/10
Normen:
BGB § 305; VVG § 5;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 284/09

Wirksamkeit des Abschlusses einer Lebensversicherung des Produkttyps Wealthmaster Noble

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2011 - Aktenzeichen 7 U 146/10

DRsp Nr. 2012/17250

Wirksamkeit des Abschlusses einer Lebensversicherung des Produkttyps „Wealthmaster Noble“

Der BGH hat das Urteil des OLG Stuttgart vom 18.07.11 aufgehoben und die Sache an das OLG Stuttgart zurückverwiesen

Die nach dem Versicherungsschein einer Lebensversicherung nach dem Produkttyp „Wealthmaster Noble“ geschuldeten regelmäßigen Auszahlungen können nicht durch mündliche Vorbehalte eines Untervermittlers eingeschränkt werden.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn - 4 O 284/09 - vom 08.07.2010

a b g e ä n d e r t :

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, regelmäßige Auszahlungen vorzunehmen wie im Versicherungsschein Nr. 50 ... S der bei der Beklagten abgeschlossenen Lebensversicherung "Wealthmaster noble" angegeben, nämlich

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am 20.09.2011 in Höhe von 1.350,00 €,

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ab dem 20.12.2011 bis zum 20.09.2016 jeweils am 20.03., 20.06. 20.09. und 20.12. eines jeden Jahres jeweils in Höhe von 1.960,00 € und

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ab dem 20.12.2016 bis zum 20.03.2041 jeweils am 20.03., 20.06., 20.09. und 20.12. eines jeden Jahres jeweils in Höhe von 3.040,00 €.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, regelmäßige Auszahlungen vorzunehmen wie im Versicherungsschein Nr. 50 ... R der bei der Beklagten abgeschlossenen Lebensversicherung "Wealthmaster noble" angegeben, nämlich

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