Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen (§ 46 Abs. 1 OWiG, §
I.
Gegen die Betroffene ist durch das angefochtenen Urteil wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr eine Geldbuße von 250 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub gemäß §
Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Betroffenen, mit der eine Verletzung materiellen Rechts gerügt wird.
II.
Die Rechtsbeschwerde war entsprechend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gemäß §§ 79 Abs. 3 OWiG,
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