I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.05.2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € sowie Schadensersatz in Höhe von 340,80 € und außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 773,30 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2021 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle Schäden zu 66 % zu ersetzen, die ihm aus dem Verkehrsunfallgeschehen vom 26.02.2019 zukünftig entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 85 % und die Beklagten zu 15 %.
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