Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg 3. Zivilsenat vom 20. Juni 2012 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 8. November 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren hat die Klägerin zu tragen.
Die Klägerin - die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk ... - verlangt von dem beklagten Rechtsschutzversicherer unter anderem, die Verwendung von Bestimmungen in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2009) zu unterlassen, die ein Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit einer Anwaltsempfehlung betreffen.
Gemäß § 5a Abs. 6 a) ARB 2009 richten sich Einstufung und Selbstbeteiligung nach folgender Tabelle:
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|