Die Klägerin verlangt von der Beklagten in dem vorliegenden Rechtsstreit Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für alle zukünftig noch eintretenden materiellen Schäden aus einem Unfall vom 29. Oktober 2002. An diesem Tage stürzte die Klägerin auf der Brentanostraße in Höhe der Hausnummer 8 in 12163 Berlin. Sie erlitt einen Oberschenkelhalsbruch links und einen Bruch des rechten Handgelenks.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|