I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Versicherungsleistungen wegen eines Leitungswasserschadens.
Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Vorder- und einem Hinterhaus bebauten Grundstücks in L.. Er unterhält für dieses Objekt bei der Beklagten seit April 2001 eine verbundene Wohngebäudeversicherung, die unter anderem das Risiko aus Leitungswasserschäden umfasst. Dem Vertrag liegen die VGB 88 - Fassung Juli 2000 zugrunde.
Das Vorderhaus ist sanierungsbedürftig und steht seit der Aufnahme von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, die im November 1998 abgebrochen und seither nicht wieder aufgenommen wurden, weitgehend leer. Teile des Erdgeschosses und der Kellerräume wurden jedoch von einer Mieterin des Klägers zur Lagerung von Baustoffen, Büro- und Wohnmöbeln sowie Elektrogeräten genutzt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|