LG Berlin, vom 25.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 333/00
Zum Wegfall der Schadensregulierungspflicht durch Haftpflichtversicherer bei gestelltem Verkehrsunfall
KG, Urteil vom 16.01.2003 - Aktenzeichen 12 U 207/01
DRsp Nr. 2004/383
Zum Wegfall der Schadensregulierungspflicht durch Haftpflichtversicherer bei gestelltem Verkehrsunfall
1. Eine Haftung des Schädigers, Halters des gegnerischen Fahrzeugs und des Haftpflichtversicherers für einen durch Verkehrsunfall verursachten Schaden entfällt, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, die die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem Schadensereignis um einen verabredeten Unfall gehandelt hat.2. Den Nachweis, dass ein vorgetäuschter Unfall vorliegt, hat grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu führen. Dabei genügt der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten. Eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung.