FG Berlin - Urteil vom 25.01.2006
6 K 6319/05
Normen:
KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1, 2 § 8 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 929

Zuordnung eines Fahrzeuges als Pkw oder Lkw

FG Berlin, Urteil vom 25.01.2006 - Aktenzeichen 6 K 6319/05

DRsp Nr. 2006/11560

Zuordnung eines Fahrzeuges als Pkw oder Lkw

Ein Kleinbus, bei dem nur noch die Vordersitze benutzbar sind und bei dem die restliche Fahrzeugnutzfläche aus einer ebenen Blechladefläche besteht, ist nur dann als Lkw zu besteuern, wenn er über eine bis zur Decke reichende Trennwand zwischen Ladefläche und Fahrgastraum verfügt.

Normenkette:

KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1, 2 § 8 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist - erneut - die Zuordnung des Fahrzeugs des Klägers als Pkw oder als Lkw für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer. Mit Urteil vom 22. Oktober 2002 hat der seinerzeit zuständige 4. Senat des Finanzgerichts Berlin die Klage abgewiesen, da der Beklagte mit Recht das Fahrzeug als PKW besteuert hat (4 K 4353/01); mit Beschluss vom 11. März 2003 ist die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen worden (VII B 356/02).