BGH - Urteil vom 12.12.2023
VI ZR 77/23
Normen:
StVG § 7; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1; StVO § 3 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
ZAP EN-Nr. 090/2024
ZAP 2024, 105
NJW-Spezial 2024, 106
zfs 2024, 62
r+s 2024, 167
MDR 2024, 296
VRR 2024, 2
NJW 2024, 898
AbfallR 2024, 47
DAR 2024, 147
RdW 2024, 263
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 01.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 103/21
OLG Celle, vom 15.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 111/22

Zurechnung der von einer gerade entleerten Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgehenden Gefahr dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs; Drosselung der Fahrzeuggeschwindigkeit bei fehlender Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsabstands beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug

BGH, Urteil vom 12.12.2023 - Aktenzeichen VI ZR 77/23

DRsp Nr. 2024/987

Zurechnung der von einer gerade entleerten Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgehenden Gefahr dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs; Drosselung der Fahrzeuggeschwindigkeit bei fehlender Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsabstands beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug

a) Die Gefahr, die von einer gerade entleerten Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, ist dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs zuzurechnen. b) Lässt sich beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug ein ausreichender Seitenabstand, durch den die Gefährdung eines plötzlich vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortretenden Müllwerkers vermieden werden kann, nicht einhalten, so ist die Geschwindigkeit gemäß § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten zu 2 wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Februar 2023 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 7; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1; StVO § 3 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand