BGH - Urteil vom 28.02.1963
II ZR 108/60
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1963, 423
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,

Zurechnung einer traumatischen Fehlverarbeitung bei vorhandener Krankheitsanlage

BGH, Urteil vom 28.02.1963 - Aktenzeichen II ZR 108/60

DRsp Nr. 1994/6226

Zurechnung einer traumatischen Fehlverarbeitung bei vorhandener Krankheitsanlage

1. In der Sozialunfallversicherung gilt eine andere Kausalitätslehre als im Zivilrecht. 2. Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Unfall-Schreckerlebnis und den folgenden Krankheitserscheinungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der nämliche Erfolg wegen der vorhandenen Krankheitsanlage auch durch ein späteres Ereignis hätte eintreten können. In diesem Falle hindert der durch den Unfall ausgelöste Schadensverlauf das spätere Ereignis, seinerseits Ursache für den Schaden zu werden.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Vorinstanz: OLG Koblenz,
Fundstellen
VersR 1963, 423