Die sofortige Beschwerde des Vereins gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 13. September 2023 -
Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 5.000 festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die in der Gründungsversammlung vom 20. Juli 2022 gewählte Vorsitzende und ihre zweite Stellvertreterin meldeten mit unterschriftsbeglaubigter Erklärung vom 19. August 2022 unter Beifügung von Gründungsprotokoll und Satzung den Verein zur Eintragung an. Die Satzung enthält in §
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